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Elternbeirat

Bei allen anerkannten Kindertagesstätten muß ein Beirat bestehen, der die Zusammenarbeit zwischen Träger, Einrichtung, Eltern und Schule fördert.

Zu Beginn des Krippenjahres werden unter der Vielzahl der Personensorgeberechtigten jeweils 8 Personen für die gesamte Kita gewählt, die dem Elternbeirat angehören.  Vier bilden den Vorsitz, während die andere Hälfte deren Stellvertreter sind.

Diejenige Person, die die meisten Stimmen bei der Wahl erhält, muß nicht automatisch den 1. Vorsitz übernehmen. Der neugewählte Beirat legt untereinander selbst fest, wer welche Position für 1 Jahr belegen wird. 

Die Sitzungen werden vom Elternbeirat selbstständig einberufen. Zu den Sitzungen kann das Kita-Personal eingeladen werden, wenn die Notwendigkeit dafür gegeben ist.

Der Elternbeirat ist beratend tätig. Er kann initiativ tätig werden und mit eigenen Anregungen an den Träger herantreten. Zu bestimmten Angelegenheiten muß der Beirat gehört werden. Er hat aber kein eigenständiges Entscheidungsrecht. Seine Empfehlungen und Vorschläge sind für den Träger nicht bindend.