Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Ein besonderes Augenmerk legt unsere Einrichtung auf den Schutz der körperlichen und seelischen Unversehrtheit der Kinder. Dies wird durch den § 8a SGB VIII, sowie im Artikel 9a BayKiBiG geregelt. Der Ablauf im Falle eines Verdachts auf Kindeswohlgefährdung sieht folgende Schritte vor:
Mit dem Gesamtteam erfolgt eine Gefährdungseinschätzung
Suche nach Lösungsmöglichkeiten zusammen mit den Eltern des Kindes
Einbeziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft
Wenn bei den Erziehungsberechtigten keine Einsicht erfolgt, besteht die Verpflichtung der Einrichtung zur Hinwendung an das Jugendamt (Verdacht einer massiven Kindeswohlgefährdung)
Nachfolgende Punkte sollen diesen Schutz gewährleisten um eine Kindeswohlgefährdung möglichst auszuschließen, bzw. baldmöglichst darauf reagieren zu können:
Bereits die Zugangstüre zum Kita-Bereich ist durch feste Schließzeiten gesichert. Personen, die nicht während der vorgegebenen Öffnungszeiten die Einrichtung betreten, finden nur Zutritt durch das Fachpersonal. Eine zweite Tür vom Bereich des Kindergartens zur Krippe wird durch einen Drücker, der weder von Kindergartenkindern, noch von Krippenkindern betätigt wer den kann, gesichert.
Bei der Aufnahme der Kinder wird von unserem Fachpersonal eine genaue Anamnese der Kinder durchgeführt. Einzelgespräche mit den Betreuungspersonen und den Eltern sind uns sehr wichtig, um z. B. bei Abholung eines Kindes besser auf bestimmte Situationen reagieren zu können (getrennt lebende Eltern, zerrüttete Familien etc.).
Die Früherkennungsuntersuchungshefte werden angesehen, eine ärztliche Bescheinigung vor Kita-Antritt ist vorzulegen.
Weiterhin sind Beobachtungsbögen (Perik, Sismik, Seldak, Beller & Beller), sowie im Einzelfall dokumentierte Eltern-/ Krisengespräche für uns selbstverständlich. Je nach Situation und bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung findet ein Austausch mit dem zuständigen Jugendamt statt.
Um Eltern in Krisensituationen beratend und begleitend zur Seite zu stehen, arbeiten wir neben dem Jugendamt auch mit der Koordinationsstelle frühe Kindheit (KOKI) der Stadt Hof zusammen. Ferner mit der Frühförderstelle der Casa Montessori e.V. und der Lebenshilfe Hof e.V., sowie im Einzelfall mit der zuständigen Schule.
Um entsprechendes Verhalten im Straßenverkehr zu erzielen, besucht uns der Verkehrspolizist und es findet auch ein Schulwegtraining mit den Vorschulkindern statt.
Wichtig ist auch, den Kindern die Angst vor kleineren und größeren Verletzungen zu nehmen. Deshalb findet für die Vorschulkinder 1x jährlich ein „Erste-Hilfe-Kurs“ statt unter dem Motto „Niemand ist zu klein, um Ersthelfer zu sein“. Das gesamte Team bildet sich ebenso einmal jährlich durch einen Kurs „Erste Hilfe am Kind“ weiter.
Bei bestimmten Themen kommt der Verein „Schutzhöhle e.V.“ in unsere Einrichtung, um Kindern Mut zu machen, sich selbstsicher und „stark“ zu verhalten.
Unsere Mitarbeiterin, die das Montessori-Diplom erworben hat, hat uns auf den Weg gebracht, zielgerichtet und konsequent auf Kinder einzugehen, die Schutz und Sicherheit benötigen und deren Eltern, wo nötig, auch zu stärken.